Andreas Gruschke:
ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Bild-Material
ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
1. Der Bildautor liefert Bildmaterial ausschließlich aufgrund der
nachstehend aufgeführten allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur
bei schriftlicher Bestätigung durch den Bildautor. Geschäftsbedingungen
des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen
oder ähnliches verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Eine Ablehnung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen muss
innerhalb von 48 Stunden bei gleichzeitiger Rücksendung des gelieferten
Bildmaterials erfolgen.
4. Reklamationen bezüglich des Inhaltes der Sendungen und der
Qualität des gelieferten Bildmaterials sind dem Bildautor innerhalb
von 48 Stunden telefonisch bzw. innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor
der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung
anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt der Bildautor
sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen
die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, so
gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und der Bildautor
ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Er behält
sich seinerseits die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
II. Urheberrecht und Haftung
1. Geliefertes und elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt
stets Eigentum des Bildautors.
2. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne
des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung zu der verabredeten
Nutzungsart innerhalb der im Lieferschein genannten Frist zur Verfügung
gestellt. Jegliche weitere Verwendungsart bedarf ausdrücklicher Zustimmung.
Der Bildautor überträgt das Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht; die Ablösung weiterer Urheberrechte oder das Erwirken
von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Verwender auf seine
Kosten.
3. Der Bildautor stellt das gelieferte Bildmaterial nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung, so dass es nach erfolgter Verwendung unverzüglich
zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen ist.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige
Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen,
insbesondere auch werbliche Nutzungen bedürfen der vorherigen Genehmigung
des Bildautors.
4. Eine Entstellung oder Abänderung des urheberrechtlich geschützten
Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische
Hilfsmittel oder ähnliches ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung mit dem Bildautor.
5. Dia-Duplizierung und Anfertigung von Internegativen, Reproduktionen,
Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für
Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
Die Weitergabe von Bildmaterial oder Nachdruckrechten an Dritte bedarf
einer separaten vertraglichen Vereinbarung mit dem Bildautor.
Alle mit oder ohne Genehmigung des Bildautors angefertigten Kopien
etc. sind ihm nach Verwendung ohne Aufforderung zurückzugeben.
6. Der Besteller trägt die Verantwortung für eine Betextung
des gelieferten Bildmaterials. Der Bildautor übernimmt keine direkte
oder indirekte Haftung für Schäden oder Ansprüche Dritter,
die in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bildmaterials stehen.
7. Der Bildautor verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich
einen Urhebervermerk, und zwar in der Weise, dass keine Zweifel an der
Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Besteller hat den Bildautor
von aus der Unterlassung der Urheberrechtsvermerke resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
8. Der Besteller haftet dem Bildautor gegenüber bis zum unversehrten
Eintreffen des gelieferten Bildmaterials, auch wenn dieses vom Besteller
an Dritte weitergegeben wurde. Das Versandrisiko für die Rücksendung
trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und
ordnungsgemäßer Rücksendung sind sowie für unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen
bei Verlust oder Beschädigung zum Schadenersatz. Die Rücksendung
soll per Wertbrief erfolgen.
9. Von jeder Druckveröffentlichung sind dem Bildautor mindestens
zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.
Bei Buchveröffentlichungen können je nach Umfang des verwendeten
Bildmaterials separate Absprachen (ein einzelnes Belegexemplar, Buchhandelsrabatt
bei Bezug eines Exemplars) abgemacht werden.
10. Soweit vorstehend nicht anders ausgeführt, unterliegt jegliche
Nutzung des gelieferten Bildmaterials den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
III. Honorare
1. Jede Nutzung des gelieferten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies
gilt auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen,
Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layout-Zwecke
oder von Bild-Ausschnitten, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen
Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen
Bildwerkes werden.
2. Die Honorarhöhe richtet sich nach Medium, Art und Umfang der
Nutzung, die der Besteller unverzüglich und umfassend anzugeben hat,
und ist vorher zu vereinbaren.
3. Alle Honorarvereinbarungen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer
und ohne Künstlersozialversicherungsabgabe. Der Bildautor ist zur
Zeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und wird dem Besteller bei Veränderung
der Sachlage Mitteilung darüber machen.
4. Honorare werden spätestens 90 Tage nach der vom Besteller bekundeten
Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Spätere
Zahlung oder gewünschte Rechnungsstellung durch den Bildautor bedürfen
gesonderter Vereinbarung. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder
sonstige Verwendung nicht erfolgt, wird ein bereits gezahltes Honorar nicht
zurückerstattet.
Für Farbbilder, die als Schwarzweiß-Bilder veröffentlicht
werden, wird das volle Honorar erhoben.
5. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung
von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung
gestellt.
6. Oben genannte Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung
für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten
Sprachraum. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere auch
in einem neuen Medium oder zu Werbezwecken, ist erneut honorarpflichtig
und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, die jedoch auch in Form einer
in beiderseitigem Vernehmen vom Bildautor gestellten Rechnung als getroffen
gelten kann.
7. Die Zustimmung zu einer erneuten Nutzung gilt von Seiten des Bildautors
als gegeben, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
über Nutzung und über das vorgeschlagene, für Medium, Art
und Umfang der Nutzung angemessene Honorar widersprochen hat. Die Zustimmung
kann darüber hinaus ebenfalls als gegeben vorausgesetzt werden, wenn
dasselbe Bildmaterial lediglich bei einer Neuauflage oder in einem gleichrangigen
Werk (gleiche oder geringere Auflage, gleicher oder geringerer Verkaufspreis)
verwendet wird. Das Honorar soll dabei mindestens die Höhe desjenigen
der vorangegangenen Nutzung betragen und soll unaufgefordert gezahlt werden.
Rabatte bedürfen vorheriger Vereinbarung.
IV. Kosten, Gebühren, Schadensersatz
1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Für die Zusammenstellung
des Bildmaterials werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich aus Art
und Umfang des Aufwandes ergeben, mindestens jedoch 15,- Euro betragen.
Die Bearbeitungskosten betragen zur Zeit pro
Dia-Auswahl 1- 20 Dias
20,- Euro
Dia-Auswahl 21-100 Dias
30,- Euro
Dia-Auswahl über 100 Dias
50,- Euro
Mit der Zahlung der Bearbeitungskosten hat der Besteller weder Nutzungs-
noch Eigentumsrechte erworben.
2. Die Bearbeitungskosten für die Zusammenstellung einer Bildauswahl
von a) 1-20 Dias, b) 21-100 Dias bzw. c) mehr als 100 Dias werden bei einem
Gesamthonorar von über a) 200,- Euro, b) 400,- Euro bzw. c) 1000,-
Euro mit dem fälligen Honorar verrechnet.
3. Mit der Lieferung des bestellten Bildmaterials wird ein Leihverhältnis
begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten
Rückgabefrist kostenfrei ist.
Ab dem auf dem Lieferschein vermerkten Rückgabedatum werden für
nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten fällig.
Für die zur Verwendung vorgesehenen Bilder, die länger als
90 Tage ab Lieferdatum beim Besteller verbleiben, werden zusätzlich
zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zur tatsächlichen Rückgabe
ebenfalls Blockierungskosten erhoben, es sei denn, es wurden eine anderslautende
Vereinbarung zwischen Besteller und Bildautor schriftlich getroffen.
4. Bei Überschreiten der vereinbarten Rückgabefristen gem.
Ziffer IV.3 werden Blockierungskosten in Höhe von 1,00 Euro bei Durchsichtvorlagen
(Dias und Negative) und in Höhe von 0,20 Euro bei Kopiervorlagen (Farb-
oder Schwarzweißabzug) jeweils pro Stück und Tag fällig,
wobei es dem Besteller freisteht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Für verspätet zurückgesandtes Bildmaterial behält
sich der Bildautor die Geltendmachung eines Ausfallhonorars vor.
5. Für verloren gegangenes oder unbrauchbar gewordenes Bildmaterial
wird ein Schadensersatz von 500,- Euro pro Bild vereinbart. Der Schadensersatz
pro Bild beträgt 300,- Euro bei Beschädigungen, die eine beschränkte
Weiterverwendung erlauben, ohne dass der Bildautor im Einzelfall die Höhe
des Schadens nachzuweisen hat. In diesen Fällen bleibt es dem Besteller
vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der
Bildautor behält sich seinerseits vor, weitergehende Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
6. Bei einem Verstoß des Bestellers gegen die ihm obliegende
Verpflichtung aus Ziffer II.4 ist der Bildautor berechtigt, das Fünffache
des für die Verwendungsart üblichen Honorars oder des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu berechnen, wobei es dem Besteller frei steht,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7. Verstößt der Besteller gegen die ihm obliegende Verpflichtung
aus Ziffer II.5, so ist der Bildautor berechtigt, einen Schadensersatz
von bis zu 500,- Euro pro Einzelbild zu verlangen, wobei es ihm freisteht,
im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen, und dem
Besteller, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8. Unterbleibt die Namensnennung entgegen Ziffer II.7, so hat der Bildautor
Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % auf das
jeweilige Nutzungshonorar, wobei es dem Besteller unbenommen bleibt, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
9. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials
unter Verstoß gegen die Ziffern III.2 und III.6 wird vorbehaltlich
weiterer Schadensersatzansprüche des Bildautors ein Mindesthonorar
in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig,
wobei es dem Besteller unbenommen bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
10. Mit der Zahlung eines Schadensersatzbetrages oder der Blockierungskosten
erwirbt der Besteller ohne eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Bildautor
kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
V. Zahlungsbedingungen und Sonstiges
1. Falls keine Zahlungsfristen angegeben sind, werden Rechnungen des Bildautors
stets sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit
gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau.
3. Sollte eine Bestimmung dieser unwirksam sein oder werden, so wird
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine neue Bestimmung zu ersetzen,
die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
4. Die bis zu dieser Neufassung ausgeschriebenen Liefer- und Geschäftsbedingungen
verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit und werden
mit Wirkung vom 25. Januar 2003 für alle ab diesem Datum eingegangenen
geschäftlichen Vorgänge durch die hier aufgeführten Allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen ersetzt.
Freiburg im Breisgau, den 25. Januar 2003
Andreas Gruschke
(Bildautor)
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